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Code of Conduct – Verhaltenskodex Plukon Food Group Deutschland
Plukon achtet im eigenen Unternehmen und in den Geschäftsbeziehungen zu seinen Geschäftspartnern auf die Umsetzung sozialer Mindeststandards. Die Basis bildet der ETI Base Code. Auf dieser Grundlage hat Plukon einen eigenen Code of Conduct entwickelt, mit dem das Ziel verfolgt wird, soziale Mindeststandards in seinen Betrieben und bei seinen Geschäftspartnern zu verbessern. Diese Mindeststandards sind wesentliche Grundlage für die Geschäftsbeziehungen von Plukon mit seinen Vertragspartnern.
- Menschenwürde
Die Menschenwürde ist als elementare Voraussetzung des menschlichen Zusammenlebens zu achten.
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Die geltenden nationalen und sonstigen maßgeblichen Gesetze und Vorschriften, sowie die Konventionen der ILO und der UN sind einzuhalten. Von allen geltenden Regelungen ist stets die zur Verwirklichung des Schutzzwecks am besten geeignete maßgeblich. Bestechung, Bestechlichkeit und sonstige Korruption sind verboten. - Verbot von Kinderarbeit
Bei der Herstellung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen für Plukon ist Kinderarbeit, wie sie durch die Konventionen der ILO und der Vereinten Nationen oder durch nationale Vorschriften definiert wird, verboten. Verstöße gegen dieses Verbot sind durch dokumentierte Strategien und Verfahren zu beseitigen; die schulische Ausbildung der Kinder soll angemessen unterstützt werden. - Verbot der Zwangsarbeit und Disziplinarmaßnahmen
Alle Formen der Zwangsarbeit sind verboten. Die Anwendung körperlicher Strafen, nötigenden mentalen oder physischen Zwangs sowie beleidigender verbaler Beschimpfungen ist verboten. - Arbeitsbedingungen und Vergütung
Die national geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Löhne und sonstigen Zuwendungen müssen mindestens den gesetzlichen Regelungen und/oder den Standards der örtlichen Fertigungswirtschaft entsprechen. Die Löhne und sonstigen Zuwendungen sind klar zu definieren und regelmäßig auszuzahlen bzw. zu leisten. Das Ziel ist die Zahlung von Löhnen und sonstigen Zuwendungen, die die Lebenshaltungskosten decken, soweit die gesetzlichen Minimumlöhne hierfür zu gering sind.
Abzüge für Sachleistungen sind nur in geringem Umfang und nur in angemessenem Verhältnis zum Wert der Sachleistung zulässig. Die regelmäßige Höchstarbeitszeit und Überstundenregelungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. - Diskriminierungsverbot
Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder Weltanschauung, der ethnischen Herkunft, der nationalen oder sozialen Herkunft oder einer Behinderung der Beschäftigten ist verboten. - Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Sichere und gesundheitsverträgliche Bedingungen am Arbeitsplatz sind zu gewährleisten. Zustände am Arbeitsplatz und in betrieblichen Einrichtungen und Arbeitsbedingungen, die grundlegende Menschenrechte verletzen, sind verboten. Insbesondere Heranwachsende (Jugendliche) sollen keinen gefährlichen, unsicheren oder ungesunden Umständen ausgesetzt werden, die ihre Gesundheit und Entwicklung gefährden. Das Personal soll regelmäßig über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geschult werden. Aus dem Bereich der Geschäftsführung ist ein Beauftragter für die Gesundheit und Sicherheit des Personals zu bestimmen, der für die Einführung und Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz verantwortlich ist. - Umweltschutz
Die umwelt- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften zur Abfallbehandlung u.a. gemäß dem Baseler Übereinkommen, zum Umgang mit Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln u.a. gemäß Stockholmer Übereinkommen oder anderen gefährlichen Materialien oder Stoffen (u.a. Quecksilber gemäß Minimata Übereinkommen) sind einzuhalten. Die Beschäftigten sind über den Umgang mit gefährlichen Materialien und Stoffen zu unterrichten. - Tierschutz
Die jeweils nationalen, geltenden Anforderungen an den Tierschutz werden von uns eingehalten. Unserer Mitarbeiter und Partner werden hierzu regelmäßig geschult und weitergebildet. Jegliche Art von Tierquälerei wird von uns nicht geduldet.
- Ethisches Wirtschaften
Die Geschäftspartner halten diesen Grundsatz ein, wenn sie unbeschadet der hier festgelegten Ziele und Erwartungen weder an Korruption, Erpressung oder Veruntreuung noch an irgendeiner Form der Bestechung beteiligt sind – einschließlich, aber nicht beschränkt auf – das Versprechen, das Angebot oder die Gewährung eines unlauteren finanziellen oder sonstigen Anreizes. - Betriebliche Umsetzung
Die Umsetzung und Begleitung der vorstehend genannten sozialen Standards ist durch eine betriebsinterne Strategie der sozialen Verantwortlichkeit und durch ein entsprechendes betriebsinternes Verfahren zu bewerkstelligen. Es ist ein betriebsinternes Meldewesen für Verstöße gegen diese sozialen Standards einzurichten; Beschäftigte, die Meldungen machen, dürfen deswegen nicht diszipliniert oder benachteiligt werden.
Die Geschäftspartner sind damit einverstanden, dass die Umsetzung der Sozialstandards jederzeit entweder durch Plukon selbst oder durch einen von Plukon beauftragten unabhängigen Prüfer kontrolliert werden kann. Jeder Vertragspartner von Plukon erklärt sich bereit, diese Sozialstandards in seinem Unternehmen umzusetzen und für die Umsetzung Sorge zu tragen. - Vertragsstrafen
Bei Nichteinhalten des Code of Conduct können Vertragsstrafen gegenüber den Geschäftspartnern von Plukon in Höhe von bis zu 10.000 Euro geltend gemacht werden. Bei wiederholtem Verstoß kann der Vertrag gekündigt werden.
Rainer Dullweber
Geschäftsführer
Plukon GmbH
24.09.2024